Wer bezahlt Impfungen?
In der Regel brauchen Sie für Impfungen nichts zu bezahlen. Ausnahmen sind unter anderem die Reise−Impfungen und Impfungen „auf eigenen Wunsch“. Im Einzelnen sieht das wie folgt aus:
Alle "öffentlich empfohlenen" Impfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche (siehe "Wer empfiehlt öffentliche Impfungen?"), bezahlen in den allermeisten Fällen die Krankenkassen. Das sind die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten (Pertussis), Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Kinderlähmung (Poliomyelitis), Hepatitis B, Masern, Mumps und Röteln, Windpocken, Meningokokken C und Gebärmutterhalskrebs (HPV).
Es ist aber keineswegs selbstverständlich, dass alle im Impfplan enthaltenen, „öffentlich empfohlenen" Impfungen von den Krankenkassen getragen werden. Zwar gehören Impfungen seit dem 1. April 2007 zu den Pflichtleistungen der Kassen, aber welche bezahlt werden, entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (www.g−ba.de). Nachdem die Ständige Impfkommissison (STIKO) eine Empfehlung ausgesprochen hat, bleiben dem G−BA drei Monate Zeit, um darüber zu entscheiden, ob die Kosten dieser Impfung von den Krankenkassen getragen werden sollen oder nicht. Entscheidet sich der G−BA bis dahin nicht oder äußert sich nicht dazu, gilt die STIKO−Empfehlung als Pflichtleistung der gesetzlichen Kassen bis ein Beschluss des G−BA in Kraft tritt.
Im Erwachsenenalter bezahlen die Kassen in der Regel alle notwendigen Auffrisch− oder Ergänzungsimpfungen. Das sind im Wesentlichen die Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis, sowie noch ausstehende Polio−Impfungen. Für alle über 60−Jährigen übernehmen die Kassen die Kosten der Influenza− (Virusgrippe−) und der Pneumokokken−Impfung.
Wenn Sie oder Ihr Kind an einer Krankheit leiden, die für bestimmte Infektionen besonders anfällig macht, wie z. B. Diabetes oder Asthma, dann zahlen die Kassen ebenfalls die notwendigen Schutzimpfungen (so genannte Indikationsimpfungen).
In einigen Berufen sind die Arbeitnehmer erhöhten Infektionsrisiken ausgesetzt. Dazu gehören etwa Pflegekräfte oder Ärzte. In diesen Fällen müssen die Impfungen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Dies gilt auch im Falle einer vom Arbeitgeber veranlassten Dienstreise.
Darüber hinaus kann jede Krankenkasse zusätzliche Impfleistungen anbieten (sog. Satzungsleistungen). Dies geschieht zum Beispiel jetzt gerade bei der Rotavirus−Impfung. In Sachsen zahlen manche Kassen eine kombinierte Hepatitis−A/B−Impfung, in Baden−Württemberg zahlen alle Kassen die kombinierte Hepatitis−A/B−Impfung. Manchmal bieten auch die Gesundheitsämter unentgeltlich Impfungen an.
Mit Ausnahme der Polioimpfung und bei Gewährung von Satzungsleistungen durch Ihre Krankenkasse zahlen Sie alle Impfungen selbst, die vor Ferienreisen notwendig werden. In Anbetracht der möglichen Gefahren eine sinnvolle Anlage.
Sie können sich selbst überlegen, ob Sie über die "allgemein empfohlenen" Impfungen hinaus für sich oder Ihr Kind einen Impfschutz gegen weitere Krankheiten aufbauen wollen − allerdings müssen Sie, wie auch Reiseimpfungen, solche Impfungen meist selbst bezahlen.
Fazit: Sind Sie unsicher, wer wichtige Impfungen für Sie, Ihr Kind oder Verwandte bezahlt, sprechen Sie darüber mit Ihrer Krankenkasse
Praxisgebühr und Zuzahlungen
Bei Impfterminen muss generell keine Praxisgebühr gezahlt werden. Aber Vorsicht, die
Praxisgebühr entfällt nur dann, wenn beim Impftermin keine weiteren Probleme mit dem
Arzt besprochen werden. Vor der Impfung wird ein Patient auch körperlich untersucht,
ob er gesund ist. Das ist kostenlos. Fragen Sie Ihren Arzt bei dieser Gelegenheit aber
um Rat − z. B. wegen Rückenschmerzen − wird die Praxisgebühr doch noch fällig.
Alle Impfungen bis zum 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit. Dazu gehören auch die Impfungen laut Impfkalender der Ständigen Impfkommission (siehe Impftabelle).
Auch die meisten Impfungen für Erwachsene sind von der Zuzahlung befreit. Dies gilt normalerweise dann, wenn der Arzt den Impfstoff in der Praxis vorrätig halten darf. Erhalten Sie allerdings von Ihrem Arzt ein Rezept für einen Impfstoff müssen Sie in der Apotheke die Zuzahlung entrichten. Zuzahlungsfrei sind in der Regel:
• die Auffrischimpfungen gegen Tetanus und Diphtherie sowie gegebenenfalls auch gegen Keuchhusten und Polio.
• die Impfungen gegen Influenza und Pneumokokken für
Senioren.
• Impfungen für chronisch Kranke, die von der STIKO empfohlen werden.


