Information vor der Impfung
Ihr Arzt ist gesetzlich verpflichtet, Sie vor einer Schutzimpfung
aufzuklären, und zwar so, dass Sie ihn verstehen. Wird Ihr Kind
geimpft, nehmen Sie als Sorgeberechtigte seine Rechte wahr.
Jugendliche ohne Begleitung der Eltern dürfen sich ab 16 Jahren
selbständig für oder gegen eine Impfung entscheiden.
Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen alle Fakten, die Ihre
Impfentscheidung beeinflussen können, genannt werden. Das betrifft im
Wesentlichen
- Die Krankheit, die durch die Impfung verhütet werden soll, ihre Risiken und Behandlungsmöglichkeiten.
- Welchen Nutzen die Impfung hat − für den Geimpften selbst (also für Sie oder Ihr Kind) und für die Allgemeinheit.
- Welche Art von Impfstoff Ihnen gegeben wird und wie er verabreicht wird.
- Wann Sie oder Ihr Kind nicht geimpft werden dürfen
- Welche möglichen Nebenwirkungen und Komplikationen nach einer Impfung auftreten können (z. B. ein dicker Arm) und wie Sie sich nach der Impfung verhalten sollen.
- Ab wann Sie sich auf den Impfschutz verlassen können und wie lange er anhält.
- Ob und wann für Sie oder Ihr Kind Auffrischimpfungen notwendig werden.
- Aufklärung und Impfung am gleichen Tag stattfinden dürfen,
- es ausreicht, wenn ein Erziehungsberechtigter aufgeklärt wird (wenn dem Arzt keine Tatsachen bekannt sind, die darauf hinweisen, dass der andere Erziehungsberechtigte die Impfung ablehnen würde),
- selbst über sehr seltene Nebenwirkungen aufgeklärt werden muss, sofern sie typisch sind für einen Impfstoff,
- Ihr Arzt für Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden (z. B. alle Kinderimpfungen), keine schriftliche Einwilligung zur Impfung von Ihnen braucht.
Wenn Ihr Arzt ein Merkblatt zur Aufklärung nutzt, haben Sie trotzdem
Anspruch auf ein Gespräch, in dem alle Ihre Fragen geklärt werden.
Eine inhaltliche Dokumentation dieses Aufklärungsgesprächs kann für
Sie und Ihren Arzt sinnvoll sein, denn dann weiß man später noch,
worüber gesprochen wurde
MK 07/2009


