Auch gegen Meningokokken B impfen?
29. April 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Tochter ist in der 28 Schwangerschaftswoche mit 34 cm und 880g geboren. Am 11 Mai wird sie diesen Jahr 1 Jahr alt.
Meine Frage ist soll ich sie impfen lassen gegen Menigokokken B. Weil ich hab viel gelesene darüber, das das Kind auch ein Schaden nehmen kann durch die Impfung wie zum Beispiel Geistige Behinderung, epelisie davon getragen haben durch die Impfung und vorher waren die Kinder Kern gesund.
Ich bin mir unschlüssig was ich machen soll.
Hoffe auf ihre Ehrliche Meinung
Wir orientieren uns bei unseren Informationen aus Überzeugung an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI).
Zu den Standardimpfungen, welche die STIKO im Alter von einem Jahr empfiehlt, zählt die Impfung gegen Meningokokken C (weitere empfohlene Impfungen finden Sie im Impfkalender unter gesundes-kind.de/…/). Frühgeborene sollten entsprechend ihrem chronologischen Alter (Lebensalter gerechnet ab dem Zeitpunkt der Geburt) geimpft werden.
Die Impfung gegen Meningokokken B wird von der STIKO nicht allgemein als Standardimpfung, sondern - zusätzlich zur Impfung mit Meningokokken-ACWY-Impfstoff – für gesundheitlich besonders gefährdete Personen mit bestimmten Beeinträchtigungen des Immunsystems empfohlen. Gefährdetes Laborpersonal sollte ebenfalls geimpft sein. Auch bei Ausbrüchen oder regionalen Häufungen sowie auf Reisen kann eine Impfung gegen Meningokokken B sinnvoll sein.
Die STIKO hat bislang keine allgemeine Empfehlung für die Impfung gegen Meningokokken B ausgesprochen, da dem RKI zufolge noch Daten insbesondere zur Impfeffektivität nach vollständiger Grundimmunisierung und zur längerfristigen Impfwirksamkeit fehlen. Außerdem ist noch nicht bekannt, ob die Impfung auch vor einer Besiedlung mit Meningokokken B schützt; dies wäre für den Gemeinschaftsschutz wichtig.
Bei den Meningokokken-B-Impfstoffen handelt es sich aber um geprüfte Impfstoffe und grundsätzlich ist die Impfung in Deutschland zugelassen. Eine fehlende STIKO-Empfehlung hindert den Arzt/die Ärztin im individuellen Fall nicht an einer begründeten Impfung auch von Personen, die nicht zu den genannten Risikogruppen zählen.
Wie bei jedem Arzneimittel kann es auch nach der Verabreichung von Meningokokken-B-Impfstoff zu Nebenwirkungen kommen. Sehr häufige Impfreaktionen bei Kindern bis 10 Jahren sind Fieber sowie Schmerzempfindlichkeit, Schwellung, Verhärtung und Rötung an der Injektionsstelle.
Während Infektionen mit Meningokokken einen sehr schweren, lebensbedrohlichen Verlauf nehmen können, sind gravierende Nebenwirkungen der Impfungen extrem selten (siehe gesundes-kind.de/…/).
Immer wieder gibt es Berichte, dass verschiedene Impfungen zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt haben sollen. Krankheitszeichen können jedoch auch nur zufällig nach einer Impfung aufgetreten sein – das Auftreten in einem zeitlichen Zusammenhang bedeutet nicht unbedingt, dass die Impfung die Ursache war. In Deutschland muss der Verdacht auf Nebenwirkungen von Impfungen, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen, an das Gesundheitsamt bzw. das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden; bei solchen Meldungen wird sorgfältig geprüft, ob ein Impfschaden vorliegt. Eine ausführliche Sicherheitsbewertung der Meningokokken-B-Impfung des RKI ist zu finden unter rki.de/…/Art_01.html.
Bitte haben Sie Verständnis, das wir nur allgemeine Hinweise, aber keine individuelle Impfempfehlung geben können und lassen Sie sich von Ihrem Kinderarzt/Ihrer Kinderärztin beraten, ob eine Impfung gegen Meningokokken B für Ihr Kind ratsam ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gesundes-Kind-Team

Unser Expertenrat vom Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin an der Universitätsmedizin Mainz beantwortet Ihre Fragen zum Thema Impfschutz für Kinder.