Es besteht Kinderwunsch. Was muss bei der Impfung der Tochter berücksichtigt werden?
20. September 2019
Ich habe eine 17 Monate alte Tochter, die vor ein paar Tagen gegen MMR geimpft wurde. In 7 Wochen kommt die zweite Impfung. Wir haben einen weiteren Kinderwunsch. Müssen wir da irgendwas berücksichtigen? Theoretisch bin ich gegen MMR geimpft (Antikörpertest Röteln 1:32) aber habe laut Blutuntersuchung kein Immunschutz gegen Varizellenvirus, obwohl ich das als Kleinkind hatte. Ist so ein Test zuverlässig?
Meine Überlegung wäre unsere Tochter im nächsten Termin gegen Windpocken zu impfen und dann später die MRRV Impfung beim Impfen des zweiten Kindes (evtl. Mich ebenfalls impfen) nachholen. Spricht hier was dagegen?
Kann meine Tochter mich mit Impfvarizellen anstecken, falls ich doch kein Immunschutz haben sollte.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Der Impfschutz Ihrer Tochter:
Die STIKO empfiehlt die Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken ab einem Alter von 11 Monaten. Die zweimalige Impfung gegen diese Krankheiten sollte möglichst vor dem 2. Geburtstag abgeschlossen sein.
Ihre Tochter kann und sollte auch bei einer ihrerseits bestehenden Schwangerschaft geimpft werden.
Die STIKO spricht sich für die Windpocken-Impfung des Kindes einer ungeschützten Schwangeren aus, da die Übertragung von Impf-Windpockenviren ein extrem seltenes Ereignis ist und nur auftreten kann, wenn durch die Impfung Hautausschlag mit Bläschen hervor gerufen wird. Dagegen ist das Risiko, dass Ihre Tochter an Windpocken erkrankt und Sie dann ansteckt, deutlich gegeben (rki.de/…/FAQ-Liste_Varizellen_Impfen.html). Auch zum Schutz Ihrer Tochter sollten Sie mit dem Impfen nicht unnötig lange warten.
Zu Ihrem Schutz:
Das Ergebnis von 1:32 im Antikörpertest weist darauf hin, dass Sie einen ausreichenden Schutz gegen Röteln besitzen.
Eine durchgemachte Windpocken-Erkrankung führt in der Regel zu einem lebenslangen Schutz. Studien haben gezeigt, dass die Angabe zu erinnerten Windpocken-Erkrankungen meistens stimmen und sich in den Blutuntersuchungen widerspiegeln. Bei 1 bis 4 % ist dies jedoch nicht der Fall (siehe Epid. Bull. 43/2003, rki.de/…/43_03.pdf).
Grenzwertige oder negative Werte bezüglich Windpocken bei Ungeimpften oder nur einmal Geimpften sind als nicht schützend einzustufen. Daher wird in einem Fall wie Ihrem eine Impfung gegen Windpocken empfohlen.
Die Impfung gegen Windpocken darf allerdings nicht in der Schwangerschaft durchgeführt werden. Nach Impfung mit Windpocken-Einzelimpfstoff oder MMRV-Impfstoff soll eine Schwangerschaft für einen Monat verhütet werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus der Ferne keine individuelle Beratung geben können, bester Ansprechpartner für Ihre Frage ist Ihr Arzt / Ihre Ärztin.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gesundes-Kind-Team

Unser Expertenrat vom Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin an der Universitätsmedizin Mainz beantwortet Ihre Fragen zum Thema Impfschutz für Kinder.