Fehlender Schutz trotz Impfung?

5. Januar 2020

Guten Tag, ich Zweifel langsam an Impfungen bzw deren Wirksamkeit.
Ich habe mich das letzte Mal gegen MMR 2004 impfen lassen. Ich wurde 2011 das erste Mal schwanger und bekam ein Beschäftigungsverbot wegen fehlender Röteln Immunität. Nun wurde ich Anfang 2019 erneut schwanger und obwohl seit 2004 keine erneute Impfung erfolgt ist, ergab der bluttest das ich Röteln Immunität hätte...wie kann das sein? Bei meiner Ärztin bekam ich keine Antwort.

Desweiteren wurde ich im alter von 12 Jahren gegen hpv Viren geimpft und musste mich vor ein paar Jahren wegen auffälligen pap Abstrich einer konisation unterziehen bei der Gebärmutterhalkrebs festgestellt wurde. Ich finde das alles sehr skurril.

LG

Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt, die Immunität gegen Röteln durch eine Kontrolle des Impfausweises zu bestimmen. Bei zwei dokumentierten, das heißt im Impfpass eingetragenen Impfungen sind dem RKI zufolge Frauen im gebärfähigen Alter zuverlässig gegen Röteln bzw. eine eventuelle Rötelnembryopathie in der Frühschwangerschaft geschützt. Eine Antikörperkontrolle ist nach Angaben des RKI in diesem Fall nicht erforderlich und wird nicht empfohlen.

Ist keine oder nur eine Röteln-Impfung dokumentiert oder der Impfstatus unklar, sollte bei Frauen im gebärfähigen Alter der Impfschutz gegen Röteln komplettiert werden. Fehlende Impfungen müssen vor einer Schwangerschaft verabreicht werden; in der Schwangerschaft darf nicht gegen Röteln geimpft werden.

Labortests haben nur eine eingeschränkte Aussagekraft für die Bestimmung der Immunität gegen Röteln. Bei Nachweis von Antikörpern kann zwar von einem Schutz ausgegangen werden. Doch bei der Interpretation der Laborwerte ist zu beachten, dass verschiedene Testverfahren untereinander schlecht standardisiert sind. Hinzu kommt, dass der Schutz außer durch Antikörper auch durch eine zelluläre Immunität vermittelt wird, die mit Routinemessverfahren nicht erfasst werden kann. Als Kriterium für einen Schutz gegen Röteln gilt dem RKI zufolge daher das Vorliegen von zwei dokumentierten Impfungen, auch wenn die gemessenen Antikörpertiter grenzwertig oder negativ sind. Diese Einschätzung stützt sich auch auf die Beobachtung, dass in Deutschland Rötelnembryopathien nur noch sehr selten und stets bei ungeimpften Frauen auftreten.

Weitere Informationen des RKI zur Röteln-Impfung finden Sie unter rki.de/…/Liste_Roeteln.html
sowie rki.de/…/FAQ-Liste_Roeteln_Impfen.html.

Warum bei Ihnen trotz Impfung gegen humane Papillomviren (HPV) eine Vorstufe von Gebärmutterhalskrebs festgestellt wurde, kann verschiedene Gründe haben: Die verfügbaren HPV-Impfstoffe richten sich zwar gegen die wichtigsten HPV-Typen, aber nicht gegen alle. Einer der Impfstoffe schützt vor anhaltenden Infektionen mit den beiden Hochrisiko-HPV-Typen 16 und 18, die für etwa 70 Prozent aller Erkrankungen an Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) verantwortlich gemacht werden. Ein weiterer Impfstoff richtet sich außer gegen HPV 16 und 18 auch gegen die HPV-Typen 31, 33, 45, 52 und 58, die für weitere 15 bis 20 Prozent der Zervixkarzinome ursächlich sind, und zudem gegen HPV-Typen, die Genitalwarzen hervorrufen. Bei schon bestehender Infektion mit einem der HPV-Typen kann die Impfung aber nicht mehr vor Gewebeveränderungen durch diesen HPV-Typ schützen.

Zudem kann die Impfung ihre volle Wirksamkeit gegen die enthaltenen HPV-Typen nur entfalten, wenn die Impfserie komplett durchgeführt wurde. Doch auch bei Einhaltung des korrekten Impfschemas hat keine Impfung eine 100prozentige Wirksamkeit. Die Schutzwirkung der HPV-Impfung gegen Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs durch die HPV-Typen, gegen die sich die Impfstoffe richten, liegt dem RKI zufolge bei 94 Prozent.

Da die HPV-Impfung das Risiko für Gebärmutterhalskrebs zwar deutlich verringern, eine Erkrankung aber nicht gänzlich verhindern kann, wird auch geimpften Frauen empfohlen, unbedingt die Früherkennungsuntersuchungen wahrzunehmen.

Weitere Informationen des RKI zur HPV-Impfung finden Sie unter rki.de/…/FAQ-Liste_HPV_Impfen.html und rki.de/…/HPV.html?nn=2375548.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur allgemeine Hinweise geben, aber keine individuelle medizinische Beratung leisten können. Erörtern Sie Ihr Anliegen am besten nochmals in einem persönlichen Gespräch mit einer Ärztin / einem Arzt Ihres Vertrauens.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gesundes-Kind-Team

*Die in den Antworten gegebenen Informationen entsprechen dem wissenschaftlichen Stand zum Zeitpunkt der Erstellung.
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Unser Expertenrat vom Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin an der Universitätsmedizin Mainz beantwortet Ihre Fragen zum Thema Impfschutz für Kinder.