Fehler bei der Dokumentation der HPV-Impfung: Was tun?

17. Juli 2018

Hallo!
Meine Töchter 15 und 16 Jahre wurden zum ersten mal gegen Gebärmutterhalskrebs Mitte Juni 2017 geimpft. Nächste Impftermin war Anfang Juni 2018. Da, wurde aber laut Impfbuch bei der 15 jährige, HPV gespritzt und bei der 16 jährige gegen Tetanus gespritzt. Oder umgekehrt. Mitte Juli 2018 wurde wieder bei beiden HPV gespritzt. Erst danach wurde festgestellt das es zu einen Irrtum kam. Falsche Ampullen oder fehlerhafte Dokumentation oder die Personen verwechselt. Der Arzt ist nicht mehr sicher wer was tatsächlich bekommen hat. Frage: Kann man durch Blutabnahme feststellen beim wem eine Überdosis oder Unterdosis liegt?
Wie schädlich ist eine Überdosis?
Wie sollen wir uns weiter verhalten?
Im voraus, vielen Dank!

Der Aufbau eines Impfschutzes gegen HPV erfolgt bei Jugendlichen, die zu Beginn der Impfserie mindestens 15 Jahre alt sind, mit drei Impfungen, die möglichst innerhalb eines Jahres verabreicht werden sollten (empfohlenes Impfschema bei HPV-Zweifach-Impfstoff Monat 0, 1 und 6, bei HPV-Neunfach-Impfstoff Monat 0, 2, 6). Wird, wie von der Ständigen Impfkommission STIKO empfohlen, die Impfserie bereits im Alter von neun bis 14 Jahren begonnen, sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von fünf bis 13 Monaten ausreichend (weitere Infos zum optimalen Zeitpunkt der Impfung finden Sie beim Robert Koch-Institut unter rki.de/…/FAQ-Liste_HPV_Impfen.html;jsessionid=A59B369545D4314EBF2A4D68A4AD8151.1_cid372).

Fehlerhafte Impfungen bzw. Dokumentationen wie bei Ihren Töchtern sind vom impfenden Arzt an das Gesundheitsamt bzw. das Paul-Ehrlich-Institut zu melden.

Der STIKO zufolge gilt: Nur dokumentierte Impfungen gelten als durchgeführt. Bei unzureichender Dokumentation sollte der STIKO zufolge eine mögliche Überimpfung mit einem eventuell etwas erhöhten Risiko für lokale Nebenwirkungen in Kauf genommen werden, um einen zuverlässigen Impfschutz aufzubauen (rki.de/…/FAQ-Liste_AllgFr_Impfen.html). Wenn eine Ihrer Töchter bei der ersten HPV-Impfung bereits 15 Jahre alt war und somit bei ihr drei Impfstoffdosen erforderlich wären, würde demnach jede Ihrer Töchter eine weitere HPV-Impfung erhalten, da nicht klar ist, welche Ihrer Töchter welche Impfungen bekommen hat. Den Fachinformationen zu den HPV-Impfstoffen zufolge sind Fälle von Überdosierungen durch die HPV-Impfung nicht bekannt.

Durch die Bestimmung der Antikörpertiter im Blut kann generell nicht überprüft werden, ob eine Impfserie komplett durchgeführt wurde, vor allem, wenn die letzte Impfung noch nicht sehr lange zurück liegt. Der individuelle Impfschutz gegen HPV lässt sich durch eine Bestimmung spezifischer Antikörperspiegel nicht nachweisen. Eine Untergrenze der Antikörperkonzentration, ab der von einem Impfschutz ausgegangen werden kann, ist für HPV-Impfstoffe nicht definiert.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur allgemeine Hinweise geben können und lassen Sie sich von einem Arzt/einer Ärztin Ihres Vertrauens individuell bezüglich weiterer HPV-Impfungen Ihrer Töchter beraten. Achten Sie darauf, dass auch der sonstige Impfschutz Ihrer Töchter gemäß Impfkalender (gesundes-kind.de/…/) komplett ist.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Gesundes-Kind-Team

*Die in den Antworten gegebenen Informationen entsprechen dem wissenschaftlichen Stand zum Zeitpunkt der Erstellung.
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Unser Expertenrat vom Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin an der Universitätsmedizin Mainz beantwortet Ihre Fragen zum Thema Impfschutz für Kinder.