Immunität gegen Masern?
7. Dezember 2021
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe ein Frage zur Immunität bei Kindern bzgl. Masernimpfschutz. Als Kindertagesstättenleitung muss ich den Impfschutz kontrollieren und dafür sorgen, dass entweder der 2fache impfnachweis vorgelegt wird oder der 1fache Impfnachweis plus Nachweis über den Immunschutz.
Nun habe ich zwei Elternpaare in meiner Kita, die die erste Impfung gemacht haben und eine weitere ablehnen und mir eine Bescheinigung direkt vom Tag der Erstimpfung vorlegen, dass aus medizinischer Sicht ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht.
Wie kann der Kinderarzt das wissen, wenn derselbe Kinderarzt der Mutter sagt, dass eine Titerbestimmung erst nach ca. 8 Wochen ein Ergebnis zeigt?
Ich freue mich auf eine Antwort.
Freundliche Grüße
Nach dem Masernschutzgesetz muss für Kinder bei Besuch der vom Masernschutzgesetz betroffenen Einrichtungen folgender Nachweis erbracht werden:
• für Kinder ab einem Jahr eine Masern-Schutzimpfung oder der Nachweis einer Masernimmunität
• für Kinder ab zwei Jahren mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern (festgestellt durch einen Bluttest auf Antikörper).
Die Nachweise können der Leitung der vom Masernschutzgesetz betroffenen Einrichtung in folgender Form vorgelegt werden:
• durch einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht
oder
• durch ein ärztliches Zeugnis, dass eine Immunität gegen Masern vorliegt,
oder
• durch ein ärztliches Zeugnis, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann
oder
• durch eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung, dass ein Nachweis bereits vorgelegen hat.
Weitere Informationen finden Sie unter masernschutz.de/…/.
Der von Ihnen geschilderte Fall einer einfachen Impfung plus Nachweis eines Immunschutzes ist nicht vorgesehen. Eine durch die Impfung bewirkte IgM-Immunantwort wäre nach etwa zwei bis drei Wochen nachweisbar. Eine Antikörperkontrolle nach der Impfung wird von der Ständigen Impfkommission STIKO aus verschiedenen Gründen jedoch nicht empfohlen (weitere Infos finden Sie unter rki.de/…/Liste_Masernimmunitaet.html). Nach einer durchgemachten Masern-Erkrankung kann die Immunität durch einen Bluttest auf Antikörper (Titerbestimmung) festgestellt werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir weder eine medizinische Einzelfallberatung leisten noch verbindliche rechtliche Auskünfte geben können. Bei individuellen Fragen rund um die Impfung sollten sich am besten die Eltern an den Kinderarzt / die Kinderärztin wenden. Informationen und Ansprechpartner zu rechtlichen Fragen finden Sie unter masernschutz.de/…/.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gesundes-Kind-Team

Unser Expertenrat vom Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin an der Universitätsmedizin Mainz beantwortet Ihre Fragen zum Thema Impfschutz für Kinder.