Impfschutz gegen Keuchhusten?

18. April 2018

Hallo, ich habe einen 9 Wochen alten Sohn, der gestern die 1. 6-fach-Impfung erhalten hat. Heute habe ich festgestellt, dass ich das letzte Mal vor 23 Jahren gegen Keuchhusten geimpft wurde. Kann ich mich während der Stillzeit (stille voll) gegen Keuchhusten impfen lassen? Meine letzte Impfung gegen Diphtherie und Tetanus war 2015, kann ich trotzdem die 3-fach-Impfung erhalten oder ist dies schädlich?
Und würde die Erkrankung bei meinem Sohn nach der 1. Impfung milder verlaufen, falls er sich ansteckt? Momentan hat eine Kontaktperson mit meinem Sohn bereits mehrwöchigen Husten, weshalb ich etwas besorgt bin.
Vielen Dank im Voraus.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt, dass alle Erwachsenen mit der nächsten fälligen Impfung gegen Tetanus und Diphtherie einmalig gegen Keuchhusten (Pertussis) geimpft werden, bei Bedarf in Kombination mit der Impfung gegen Kinderlähmung (Polio). Enge Kontaktpersonen im Haushalt eines Neugeborenen wie Eltern und Geschwister, ebenso Betreuer wie Babysitter und auch die Großeltern sollten sich gegen Keuchhusten impfen lassen, wenn die letzte Impfung länger als zehn Jahre zurück liegt.

Sofern nicht vor der Schwangerschaft geimpft wurde, sollten sich Mütter möglichst bald nach der Geburt gegen Keuchhusten impfen lassen. Die Impfung kann, wenn erforderlich, auch in der Stillzeit erfolgen. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts können in der Stillzweit alle von der STIKO empfohlenen Impfungen gegeben werden (mit Ausnahme von Gelbfieber). Weitere Infos hierzu finden Sie unter rki.de/…/FAQ-Liste_AllgFr_Impfen.html).

Auch wenn die letzte Impfung gegen Diphtherie und Tetanus weniger als fünf Jahre zurück liegt, kann bei erforderlicher Pertussis-Impfung eine Kombinationsimpfung erfolgen. Für einen der Kombinationsimpfstoffe gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis konnte gezeigt werden, dass dieser bereits einen Monat nach der letzten Tetanus-Diphtherie-Impfung verabreicht werden kann, ohne dass es zu vermehrten Nebenwirkungen kommt.

Bei Säuglingen, für die zur Grundimmunisierung gegen Keuchhusten vier Teilimpfungen empfohlen werden, liegt nach der ersten Impfdosis das Risiko, an Keuchhusten zu erkranken, um ca. 40 Prozent niedriger als bei ungeimpften Säuglingen. Nach der zweiten Impfdosis steigt der Immunschutz auf 60 bis 70 Prozent. Nach der dritten Impfung ist in über 80 Prozent ein Immunschutz vorhanden. Dieser muss zu Beginn des zweiten Lebensjahres mit einer vierten Impfung aufgefrischt werden.

Da für die ersten vier bis fünf Lebensmonate kein sicherer Immunschutz gegen Keuchhusten zu erreichen ist, sollten insbesondere Familienangehörige unbedingt einen Impfschutz haben, damit die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Säugling ansteckt, vermindert wird.

Bei engem Kontakt mit einem an Keuchhusten Erkrankten können allergings auch Geimpfte, die selbst vor einer Erkrankung weitgehend geschützt sind, vorübergehend mit Erregern besiedelt werden und damit eine Infektionsquelle für andere darstellen. Daher sollten auch geimpfte enge Kontaktpersonen eines Keuchhusten-Kranken vorsorglich mit Antibiotika behandelt werden, wenn sich in ihrer Umgebung ein nicht vollständig geimpfter Säugling oder Kinder mit Herz- oder Lungenleiden befinden (weitere Infos unter rki.de/…/FAQ-Liste_Pertussis_Impfen.html).

Menschen mit einer ansteckenden Infektionskrankheit sollten generell möglichst Abstand zu Säuglingen halten und Besuche besser verschieben. Weitere Infos und Tipps zum Infektionsschutz finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.infektionsschutz.de/.

Bitte lassen Sie sich bezüglich der Keuchhusten-Impfung bei Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin individuell beraten.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Gesundes-Kind-Team

*Die in den Antworten gegebenen Informationen entsprechen dem wissenschaftlichen Stand zum Zeitpunkt der Erstellung.
prof.knuf.jpg

Unser Expertenrat vom Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin an der Universitätsmedizin Mainz beantwortet Ihre Fragen zum Thema Impfschutz für Kinder.