Impfung auf Privatrezept: von gesetzlicher Krankenkasse zu erstatten?
3. August 2020
Guten Tag,
ich habe eben Ihren Artikel zum Thema Kostenerstattung von Impfungen gelesen.
Wir haben unsere Tochter (2 Jahre) gegen masern Mumps Röteln impfen lassen.
Da unsere Kinderärztin Privatärztin ist habe ich ein Privatrezept erhalten und den Impfstoff direkt in der Apotheke geholt und bezahlt.
Das Rezept/die Rechnung habe ich bei meiner Krankenkasse (dak) eingereicht. Diese hat die Kostenerstattung mit Verweis auf die private Leistung abgelehnt. Können Sie mir evtl weiterhelfen wie ich die Kosten doch geltend machen kann?
Ich weiß leider nicht an wen ich mich sonst wenden soll.
Beste Grüße
Die von der Ständigen Impfkommission STIKO empfohlene Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung) zählt zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Leistung kann von Vertragsärztinnen und -ärzten direkt über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Soll die Leistung von einem Privatarzt / einer Privatärztin erbracht werden, ist eine eventuelle Kostenübernahme bereits vorab mit der gesetzlichen Krankenkasse zu klären.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine verbindlichen rechtlichen Auskünfte erteilen oder bei einer Kostenerstattung unterstützen können. Lassen Sie sich das korrekte Vorgehen am besten von Ihrer Krankenkasse erläutern und sprechen Sie ggf. auch Ihre Kinderärztin darauf an. Eine ausführliche Beratung erhalten Sie zudem bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) (Kontaktmöglichkeiten unter www.patientenberatung.de/de/recht).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gesundes-Kind-Team

Unser Expertenrat vom Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin an der Universitätsmedizin Mainz beantwortet Ihre Fragen zum Thema Impfschutz für Kinder.