Impfungen wie nachholen?

28. April 2020

Liebes Expertenteam,

Unsere Tochter wurde am 18.02.2020 (mit 3 Monaten) geimpft. Auf Empfehlung unserer Ärztin nur mit dem 5-Fachimpfstoff und ohne die Pneumokokkenimpfung. Da wir mit dem Schema 2+1 impfen wollten, wäre die nächste Impfung Mitte April fällig gewesen. Da unsere Ärztin aber aktuell krank ist, wurde der Impftermin auf Anfang Mai verlegt. Damit 3 Wochen später, falls unsere Ärztin bis dahin genesen ist.

Können wir Anfang Mai oder später mit der zweiten Impfung fortfahren oder müssen wir von vorne Impfen?

Gibt es außerdem die Möglichkeiten die Pneumokokken- und die Hepatitis B Impfung nachzuholen? Und wenn ja in welchen Abständen?

Viele Grüße

Für einen der Fünffach-Impfstoffe gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis (Keuchhusten), Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hib ist nur ein 3+1-Schema zugelassen. Für den anderen Fünffach-Impfstoff ist sowohl ein 2+1- als auch ein 3+1-Schema zugelassen, wobei die Abstände zwischen den ersten beiden bzw. den ersten drei Impfungen mindestens vier Wochen und zwischen der letzten und vorletzten Impfung mindestens sechs Monate betragen sollen. Die Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt, Säuglinge ab dem Alter von zwei Monaten nach dem 3+1-Schema zu impfen. Neben den Impfungen, die der Fünffach-Impfstoff umfasst, werden ab diesem Alter auch Impfungen gegen Hepatitis B und Pneumokokken empfohlen (siehe Impfkalender gesundes-kind.de/…/).

Ein Überschreiten der Mindestabstände zwischen den einzelnen Dosen der Fünffach-Impfung ist unproblematisch; die Grundimmunisierung muss nicht von vorn begonnen werden. Allerdings verzögert sich der Aufbau des Impfschutzes, denn ein vollständiger und lang anhaltender Schutz wird erst nach Abschluss der Impfserie erreicht. Versäumte Impfungen sollten sobald wie möglich nachgeholt werden.

Die versäumten Impfungen gegen Pneumokokken und Hepatitis B sollten Sie ebenfalls baldmöglichst nachholen lassen. Dabei ist das zugelassene Impfschema des jeweiligen Impfstoffs einzuhalten. Zeitabstände zu anderen Impfungen sind nicht erforderlich; so können die Fünffach-Impfung und die Pneumokokken- oder die Hepatitis-B-Impfung an den gleichen Terminen erfolgen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur allgemeine Hinweise, aber keine individuelle Impfempfehlung geben können. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Kinderarztpraxis.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gesundes-Kind-Team

*Die in den Antworten gegebenen Informationen entsprechen dem wissenschaftlichen Stand zum Zeitpunkt der Erstellung.
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Unser Expertenrat vom Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin an der Universitätsmedizin Mainz beantwortet Ihre Fragen zum Thema Impfschutz für Kinder.