Mögliche Ansteckung mit Keuchhusten – was tun?

10. November 2018

Liebes Team,

wir wohnen mit unserem 13 Wochen alten Säugling in einer WG. Nun ist ein neuer Mitbewohner eingezogen, der sehr stark hustet und das bereits seit einigen Wochen, laut seiner Aussage.

Unser Kind ist erst 1x geimpft und in sechs Tagen ist die zweite Impfung dran.

Wie können wir uns nun verhalten? Der Mitbewohner will sich am Montag zum Arzt begeben. Ich selbst scheine auf die Pertussis Impfung nicht anzuspringen, bin leider nicht immun.

Sollte er Keuchhusten haben, könnte es ja sein, dass wir uns bereits angesteckt haben.

Was passiert, wenn man sich in der Inkubationszeit impfen lässt?
Ich mache mir große sorgen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Anhaltender, starker Husten kann verschiedene Ursachen haben, die unbedingt abgeklärt und behandelt werden sollten. Ist eine ansteckende Infektionskrankheit wie Keuchhusten (Pertussis) die Ursache, sollte der Erkrankte Abstand zu anderen halten, vor allem zu Säuglingen und anderen besonders gefährdeten Menschen. Weitere Hygienetipps finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter www.infektionsschutz.de/hygienetipps/. Infos zu Keuchhusten finden Sie unter infektionsschutz.de/…/ sowie auf unseren Internetseiten unter gesundes-kind.de/…/.

Handelt es sich bei Ihrem Mitbewohner um Keuchhusten, wäre der Erkrankte etwa drei bis sieben Tage nach Beginn einer Antibiotika-Therapie nicht mehr ansteckend.

Hygienemaßnahmen bieten vor einer Ansteckung mit Keuchhusten nur einen sehr begrenzten Schutz. Enge Kontaktpersonen, zum Beispiel in der Wohngemeinschaft, erhalten eine vorbeugende Behandlung mit Antibiotika. Das gilt auch für Geimpfte, wenn sie Kontakt zu gefährdeten Personen wie Säuglingen haben, da sie den Keuchhusten-Erreger übertragen können, auch wenn sie selbst nicht erkranken (rki.de/…/Ratgeber_Pertussis.html).

Ein möglicher Kontakt mit einem an Keuchhusten Erkrankten wäre kein Grund, Ihr Kind nicht zu impfen. Bei einer akuten, behandlungsbedürftigen Erkrankung mit Fieber wäre die Impfung zu verschieben.

Zu beachten ist, dass nach abgeschlossener Grundimmunisierung im Säuglingsalter dann bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Auffrischimpfungen erforderlich sind, da die Immunität nach der Keuchhusten-Impfung - wie auch nach durchgemachter Keuchhusten-Erkrankung - von begrenzter Dauer ist. Für enge Kontaktpersonen von Säugligen ist ein Impfschutz gegen Keuchhusten besonders wichtig und sie sollten sich impfen lassen, wenn die letzte Impfung länger als 10 Jahre zurück liegt (weitere Infos beim Robert Koch-Institut unter rki.de/…/FAQ-Liste_Pertussis_Impfen.html).

Die Immunität gegen Pertussis kann mithilfe von Antikörper-Bestimmungen im Blut nicht zuverlässig beurteilt werden, da anerkannte Grenzwerte fehlen, ab denen von einer Schutzwirkung ausgegangen werden kann. Besprechen Sie die Frage Ihrer eigenen Immunität und ggf. erforderliche Schutz- bzw. im Falle einer Ansteckung die Behandlungsmaßnahmen am besten mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin.

Bestätigt sich der Verdacht, dass Ihr Mitbewohner an Keuchhusten erkrankt ist, lassen Sie sich bezüglich des Schutzes für Ihr Baby bitte bei Ihrem Kinderarzt/Ihrer Kinderärztin individuell beraten. Wenn sich Ihr Kind mit Keuchhusten - oder auch einem anderen Erreger – angesteckt hat und Krankheitszeichen entwickelt, sollten Sie umgehend Ihren Kinderarzt/Ihre Kinderärztin aufsuchen, damit frühzeitig geeignete Behandlungsmaßnahmen in die Wege geleitet werden können.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Gesundes-Kind-Team

*Die in den Antworten gegebenen Informationen entsprechen dem wissenschaftlichen Stand zum Zeitpunkt der Erstellung.
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Unser Expertenrat vom Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin an der Universitätsmedizin Mainz beantwortet Ihre Fragen zum Thema Impfschutz für Kinder.