Termin für U-Untersuchung versäumt
11. Mai 2016
Hallo Herr Prof. Dr. Knuf,
mein Sohn ist am 26.04. 4 Jahre alt geworden, ich hatte versäumt einen Termin für die U8 zu machen, Den wollte ich heute, am 11.05., machen. Nun sagte mir die Sprechstundenhilfe das das die Untersuchung nicht mehr gemacht warden kann, da der Termin abgelaufen ist.
Ist das richtig?
Danke für Ihre Antwort.
Gruß
Nina S.
Sehr geehrte Nina,
der Toleranzbereich für die U8 reicht bis zum 50. Lebensmonat, also noch
zwei Monate über den 4. Geburtstag hinaus.
Das ist festgelegt in der "Richtlinien zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres", siehe g-ba.de/…/RL_Kinder_2010-12-16.pdf.
Grundsätzlich kann bei gegebenem Anlass zu jedem Zeitpunkt - auch außerhalb der U-Untersuchungen der Entwicklungsstand eines Kindes überprüft werden. Dann sind allerdings andere - dem Alter angemessene - Kriterien anzulegen.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Gesundes-Kind Team

Unser Expertenrat vom Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin an der Universitätsmedizin Mainz beantwortet Ihre Fragen zum Thema Impfschutz für Kinder.