Wer darf Impfungen durchführen?
22. Dezember 2018
Wer darf alles Impfen?
Impfstoffe zählen zu den Arzneimitteln, die nur Ärztinnen und Ärzte verordnen dürfen. Die Verabreichung der Impfung darf außer von Ärztinnen und Ärzten nach ärztlicher Anordnung auch von entsprechend ausgebildeten Pflegekräften, Arzthelferinnen und Arzthelfern erfolgen. Der Arzt bzw. die Ärztin sollte jedoch anwesend sein und trägt die Haftung. Auch die Unterschrift im Impfausweis ist nach Angaben des Robert Koch-Instituts Aufgabe des Arztes bzw. der Ärztin (weitere Einzelheiten unter rki.de/…/faq_impfen_RechtlFragen_ges.html).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gesundes Kind Team

Unser Expertenrat vom Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin an der Universitätsmedizin Mainz beantwortet Ihre Fragen zum Thema Impfschutz für Kinder.