Wer trägt die Kosten bei nicht durchgeführter Impfung?

15. August 2017

Hallo,
muss ich eine verworfene Impfung (MMR) für meine Tochter (6) selbst zahlen? Meine Tochter hat Angst vor dem Impfen. Wir haben innerhalb einer Woche zwei Versuche gestartet und beides Mal war es nicht möglich, sie zu impfen. Heute bekam ich vom Arzt eine Rechnung über den weggeworfenen Impfstoff.

Bei der Abrechnung ist zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten zu unterscheiden. Privat Versicherte erhalten generell eine Rechnung für jede ärztliche Leistung (inkl. Medikamente und Impfstoffe). Ist Ihre Tochter gesetzlich versichert, kann in dem von Ihnen geschilderten Fall eine Rechnungsstellung erfolgen, weil der Arzt den Impfstoff in der Regel aus seinem vorrätigen Kontingent entnimmt, das üblicherweise nach Verabreichung des Impfstoffs an einen Patienten wieder entsprechend aufgefüllt wird, bei Ihrer Tochter die Impfung jedoch nicht durchgeführt werden konnte. Der Praxisbedarf, zu dem in der Regel auch vorgehaltene Impfstoffe zählen, unterliegt der Inventur. Bei entsprechenden Abweichungen werden Regressforderungen an den Arzt gestellt. Für weitere Einzelheiten halten Sie am besten Rücksprache mit der Arztpraxis oder fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung nach.

Bitte lassen Sie den Impfschutz Ihrer Tochter baldmöglichst vervollständigen (Impfkalender siehe gesundes-kind.de/…/). Hilfreiche Tipps, wie Ängste vor Impfungen verringert werden können, gibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter impfen-info.de/…/. Einen Beitrag zum Thema „Entspannt zum Impftermin“ finden Sie auch auf unserer Internetseite unter gesundes-kind.de/…/.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gesundes-Kind-Team

*Die in den Antworten gegebenen Informationen entsprechen dem wissenschaftlichen Stand zum Zeitpunkt der Erstellung.
prof.knuf.jpg

Unser Expertenrat vom Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin an der Universitätsmedizin Mainz beantwortet Ihre Fragen zum Thema Impfschutz für Kinder.