Masern-Impfung
Krankheitsbild |
Die Masern sind eine hoch ansteckende Krankheit mit Entzündung der oberen Atemwege und einem typischen Ausschlag. Eine besonders gefürchtete Komplikation ist eine Entzündung des Gehirns. |
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Übertragung und Vorkommen |
Das Masern-Virus wird durch Tröpfcheninfektion beispielsweise beim Niesen, Husten und Sprechen übertragen. |
Vorbeugung |
Den bestmöglichen Schutz gegen Masern bietet die Impfung. |
Impfstoff |
Lebendimpfstoffe zur Injektion (in der Spritze) stehen als Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. |
Impfempfehlung |
Grundimmunisierung im Kindesalter in der Regel ab dem Alter von elf Monaten durch zwei Teilimpfungen (als MMR- bzw. MMRV-Kombinationsimpfung); Impfung für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen, deren Impfstatus unklar ist oder die noch nie oder nur einmal in der Kindheit geimpft wurden (in der Regel als MMR-Kombinationsimpfung) |
Unser Rat für Sie:
Achten Sie bei Ihrem Kind auf einen möglichst frühen und vollständigen Impfschutz gegen Masern durch zwei Impfungen. Am besten schauen Sie gleich mal in seinen Impfpass!
Wurden Sie nach 1970 geboren, sollten Sie Ihren eigenen Masernschutz ebenfalls überprüfen.
Bitte beachten Sie auch die Regelungen des Masernschutzgesetzes.
Wenn Sie noch mehr hierzu wissen möchten, wenden Sie sich an Ihren Arzt/Ihre Ärztin oder an die Experten der Universitätsklinik Mainz.
Krankheitsbild Masern
Symptome und Verlauf
Zwischen Ansteckung mit Masern und Ausbruch der Erkrankung können 7 bis 21 Tage liegen, im Mittel vergehen bis zum Auftreten des charakteristischen Hautausschlags 14 bis 17 Tage.
Die Erkrankung beginnt mit Fieber, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung. Gleichzeitig bilden sich kleine weiße Flecken an der Wangenschleimhaut (Koplik-Flecken). Am 2. bis 4. Krankheitstag tritt der charakteristische Hautausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken auf, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich am ganzen Körper ausbreitet. Der Hautausschlag bleibt in der Regel 4 bis 7 Tage bestehen. Beim Abklingen zeigt sich oft eine kleieartige Schuppung.
Nach überstandener Masernerkrankung besteht eine lebenslange Immunität.
Die Masern führen zu einer vorübergehenden Schwächung des Immunsystems, die Monate bis möglicherweise Jahre andauern kann. Dadurch besteht eine erhöhte Anfälligkeit für andere Infektionen. Häufig werden bei Masern zusätzliche bakterielle Infektionen wie Mittelohrentzündung, Bronchitis und Lungenentzündung sowie Durchfälle beobachtet.
Eine besonders gefürchtete Komplikation ist eine Gehirnentzündung (Enzephalitis). Sie tritt bei etwa einem von 1.000 Masernfällen 4 bis 7 Tage nach Beginn des Hautausschlags auf und geht mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis zum Koma einher. 10 bis 20 Prozent der Betroffenen sterben daran. Wenn die Masernenzephalitis überstanden ist, bleiben bei etwa 20 bis 30 Prozent Folgeschäden wie geistige Behinderung oder Lähmungen zurück.
Eine sehr seltene Spätkomplikation, die sechs bis acht Jahre nach einer Masern-Infektion auftreten kann, ist die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Diese fortschreitende Entzündung des Gehirns endet immer tödlich. Zu einer SSPE kommt es durchschnittlich in 4 bis 11, bei Kindern unter 5 Jahren in 30 bis 60 Fällen pro 100.000 Masernerkrankungen.
Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO beträgt in entwickelten Ländern die Sterblichkeit bei Masern 0,01 bis 0,1 Prozent.
Erkennung und Behandlung
Ärztinnen und Ärzte vermuten Masern aufgrund des Hautausschlages und der weißen Flecken im Mund. Zum sicheren Nachweis erfolgt eine Laboruntersuchung. Bereits der Verdacht auf eine Masernerkrankung ist namentlich meldepflichtig und führt zum Verbot des Besuches von Gemeinschaftseinrichtungen.
Eine wirksame, ursächliche Behandlung der Masern gibt es nicht. Behandelt werden nur die Krankheitszeichen wie zum Beispiel Fieber. Bei bakteriellen Superinfektionen wie beispielsweise einer Lungenentzündung werden Antibiotika gegeben.
Übertragung und Vorkommen
Erkrankte sind bereits 4 Tage vor sowie bis 4 Tage nach Auftreten des Hautausschlags ansteckend.
Die Masern sind hoch ansteckend und führen bereits bei kurzem Kontakt zu einer Infektion. Meist erfolgt die Ansteckung über kleine Speicheltröpfchen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen von Erkrankten über die Luft verbreitet und von anderen eingeatmet werden oder auch durch direkten Kontakt mit Sekret aus Nase oder Rachen. Eine Übertragung ist auch ohne direkten Kontakt in Räumen möglich, in denen sich bis zu 2 Stunden vorher Erkrankte aufgehalten haben.
Die Masern kommen weltweit in Gebieten mit unzureichenden Impfraten vor.
Die Elimination der Masern – wie auch der Röteln – ist erklärtes Ziel der Weltgesundheitsorganisation WHO und wird von allen WHO-Regionen weltweit angestrebt Bevor Impfstoffe zur Verfügung standen, verursachten die Masern weltweit jährlich schätzungsweise 2 bis 3 Millionen Todesfälle. Aufgrund breit angelegter Impfkampagnen sank die Anzahl der Maserntoten zwischen den Jahren 2000 und 2018 weltweit um 73 Prozent und verhinderte schätzungsweise 23,2 Millionen Todesfälle. Doch auch 2018 starben noch rund 140.000 Menschen an Masern, vor allem Kinder unter fünf Jahren.
In der WHO-Region Europa ist die Zahl der Masern-Kranken im Jahr 2018 drastisch angestiegen und lag mit fast 89.000 gemeldeten Fällen dreimal so hoch wie 2017 und 15mal höher als 2016. 72 Menschen starben. Im Jahr 2019 wurden sogar rund 104.000 Masern-Fälle in der Region Europa gemeldet. 2020 waren es etwa 12.000 Masern-Fälle.
Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 514 Fälle übermittelt. Betroffen waren weiterhin besonders Kinder in den ersten beiden Lebensjahren, aber auch Jugendliche und junge Erwachsene. 35 Prozent der Erkrankten wurden ins Krankenhaus eingewiesen, eine erkrankte Person verstarb. Im Jahr 2020 wurden in Deutschland 76 Masern-Erkrankungen gemeldet, im Jahr 2021 waren es 10 Fälle. Dieser Rückgang wird vor allem auf die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie zurückgeführt.
Vorbeugung
Zum längerfristigen Schutz gegen Masern stehen Impfungen zur Verfügung.
Impfung gegen Masern
Impfstoff
Die Impfstoffe enthalten abgeschwächte, lebende Masern-Viren (Lebendimpfstoff). Masern-Impfstoff wird in Kombination mit anderen Impfstoffen verabreicht: Hierfür stehen Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung, die außer gegen Masern auch gegen Mumps und Röteln (MMR-Impfstoff) bzw. gegen Mumps, Röteln und Windpocken (Varizellen) (MMRV-Impfstoff) schützen.
Anwendung des Impfstoffs
Die Impfstoffe werden unter die Haut gespritzt oder in den Muskel.
Die Grundimmunisierung gegen Masern erfolgt im Kindesalter durch zwei Teilimpfungen im Abstand von mindestens vier Wochen. Gemäß Empfehlungen der Ständigen Impfkommission STIKO soll die erste Impfung in der Regel im Alter von elf Monaten und die zweite im Alter von 15 Monaten erfolgen.
Die STIKO empfiehlt, für die erste Impfung bevorzugt MMR-Impfstoff zu verwenden, gleichzeitig kann an einer anderen Körperstelle Varizellen-Einzelimpfstoff gegeben werden. Bei der Erstimpfung mit MMRV-Impfstoff ist das Risiko für Fieberkrämpfe demgegenüber leicht erhöht. Für die zweite Impfung ist auch MMRV-Impfstoff geeignet.
Vor Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung oder nach Kontakt mit Masernkranken kann bereits im Alter von neun bis zehn Monaten mit MMR-Impfstoff geimpft werden. Dann sollte die zweite Impfung zu Beginn des zweiten Lebensjahres gegeben werden.
Fehlende Impfungen bei Kindern und Jugendlichen sollten so schnell wie möglich und vor dem 18. Geburtstag nachgeholt werden.
Außerdem empfiehlt die STIKO eine einmalige Masern-Impfung mit MMR-Impfstoff als Standardimpfung für alle Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden und deren Impfstatus unklar ist oder die noch nie oder nur einmal in der Kindheit geimpft wurden. Nach 1970 geborene Personen in besonderen beruflichen Tätigkeitsbereichen sollten zweimalig gegen Masern geimpft sein. Dazu zählen Beschäftigte (einschließlich Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Studierende und ehrenamtlich Tätige) in medizinischen Einrichtungen, mit Kontakt zu möglicherweise infektiösem Material, in der Pflege, in Gemeinschaftseinrichtungen, in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern sowie in Fach-, Berufs- und Hochschulen.
Auffrischimpfungen gegen Masern sind nicht vorgesehen.
Bestimmte Personengruppen müssen nach dem Masernschutzgesetz Schutzimpfungen gegen Masern oder eine Masern-Immunität nachweisen (siehe Kasten „Regelungen nach dem Masernschutzgesetz“).
Wirksamkeit des Impfstoffs
Nach der ersten Impfung gegen Masern sind 92 Prozent der Geimpften vor einer Masernerkrankung geschützt. Die Wirksamkeit der zweifachen Impfung gegen Masern liegt in Deutschland bei 98 bis 99 Prozent.
Es wird von einer lebenslangen Immunität nach zweimaliger Impfung ausgegangen.
Wer geimpft sein sollte
Die Masernimpfung ist eine allgemein, von den Gesundheitsbehörden öffentlich empfohlene Impfung für alle Kinder ab einem Alter von elf Monaten sowie für alle Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden und deren Impfstatus unklar ist oder die noch nie oder nur einmal in der Kindheit geimpft wurden.
Nach Kontakt zu Masernkranken sollten Personen ab dem Alter von neun Monaten mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung bzw. mit nur einer Impfung in der Kindheit möglichst innerhalb von drei Tagen eine nachträgliche Impfung (Postexpositionsprophylaxe) erhalten, um eine Erkrankung eventuell noch zu verhindern. Der Impfschutz sollte anschließend altersgerecht komplettiert werden. In Ausbruchssituationen kann auch ausnahmsweise die Impfung von sechs bis acht Monate alten Säuglingen erwogen werden. Dann sollten zwei weitere Impfungen im Alter von elf und von 15 Monaten erfolgen. Ist eine postexpositionelle Impfung nicht möglich, beispielsweise bei Säuglingen unter sechs Monaten, Schwangeren oder Menschen mit Immundefizienz, werden Immunglobuline eingesetzt.
Wer nicht geimpft werden sollte
Bei einer akuten, behandlungsbedürftigen Erkrankung und Fieber ist die Impfung gegen Masern zu verschieben.
Bei bestimmten Beeinträchtigungen des Immunsystems, während einer Schwangerschaft oder bei einer bekannten Überempfindlichkeit gegen Impfstoffbestandteile, wie beispielsweise gegen Neomycin, darf nicht mit MMR- oder MMRV-Impfstoff geimpft werden. Bei einer Neomycin-Kontaktallergie muss jedoch nicht unbedingt auf die Impfung verzichtet werden.
Bei einer Allergie gegen Hühnereiweiß kann in der Regel geimpft werden, da MMR- bzw. MMRV-Impfstoffe nur geringste Spuren von Hühnereiweiß enthalten. Kinder, die eine sehr schwere Hühnereiweißallergie mit starken Symptomen haben (zum Beispiel anaphylaktischer Schock nach Genuss von geringsten Mengen von Hühnereiweiß) sollten unter besonderen Schutzmaßnahmen und anschließender Beobachtung (ggf. im Krankenhaus) geimpft werden.
Nach der Impfung mit MMR- oder MMRV-Impfstoff soll eine Schwangerschaft für einen Monat verhütet werden.
Weitere Einzelheiten sind der Packungsbeilage zu entnehmen.
Nebenwirkungen des Impfstoffs
Zu den möglichen Nebenwirkungen der Impfung gegen Masern zählen folgende Impfreaktionen und seltene K
omplikationen:Mögliche Lokal- und Allgemeinreaktionen
Mögliche Impfreaktionen, die bei einem von 10 Geimpften aufgrund der Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem MMR- oder MMRV-Impfstoff etwa 6 bis 12 Tage nach der Impfung auftreten, sind Rötung und Schwellung an der Impfstelle, Kopfschmerzen und Fieber für ein bis zwei Tage. Außerdem kann es zu einer leichten „Impfkrankheit“ kommen, die mit Hautausschlag und einer leichten Schwellung der Ohrspeicheldrüsen einhergeht und einer Erkrankung an Masern, Mumps, Röteln oder ggf. Windpocken ähnelt. Etwa 1 Prozent der Geimpften berichten nach der Impfung über Gelenkschmerzen. Nach der zweiten Impfung treten die beschriebenen Symptome seltener auf.
Mögliche Komplikationen
Nach der MMR- oder MMRV-Impfung kann in seltenen Fällen ein Fieberkrampf auftreten. Dieser bleibt in der Regel ohne Folgen.
In einzelnen Fällen wurde nach der Impfung eine verringerte Anzahl von Blutplättchen beschrieben. Dies klingt in aller Regel rasch und folgenlos wieder ab.
Sehr selten kann es zu allergischen Reaktionen auf den Impfstoff kommen.
Weitere Einzelheiten zu möglichen Nebenwirkungen sind der Packungsbeilage zu entnehmen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter "Mögliche Nebenwirkungen".
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