Aktuelle Ausnahmeregelung: Vorsorgeuntersuchungen U6 bis U9 können verschoben werden

Angesichts vieler überlasteter Kinder- und Jugendarztpraxen können Eltern bestimmte Vorsorgeuntersuchungen für ihre Kinder vorübergehend verschieben.

Die Untersuchungen U6 bis U9 für Kinder im Alter von etwa einem Jahr bis sechs Jahren können vorerst auch nach den vorgesehenen Zeiten und Toleranzzeiten wahrgenommen werden, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten/Ärztinnen, Kliniken und Krankenkassen am 15.12.2022 mitteilte. Er legte dies in einer bis 31. März 2023 geltenden Ausnahmeregelung fest. Verschobene Früherkennungsuntersuchungen können demnach bis zum 30. Juni 2023 nachgeholt werden. Die größeren Zeiträume sollen Praxen und Familien in der aktuellen starken Welle mit Atemwegsinfekten entlasten.

Die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U5 für Babys müssten dagegen weiter in den vorgesehenen Zeiträumen und Toleranzzeiten wahrgenommen werden, erläuterte der Gemeinsame Bundesausschuss. Denn in den ersten sechs Lebensmonaten der Kinder bedürfe es einer zeitlich engmaschigen ärztlichen Betreuung, um Auffälligkeiten in der Entwicklung möglichst früh erkennen und behandeln zu können. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wird wie üblich vom Bundesgesundheitsministerium geprüft und soll rückwirkend zum 15. Dezember 2022 in Kraft treten.

Viele Kinderpraxen und Kinderstationen sind aktuell extrem überfüllt. Experten und Expertinnen berichten unter anderem von einer enormen Welle an Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV), das für Babys gefährlich sein kann.

Quelle: dpa, G-BA

21.12.2022 / www.kinderaerzte-im-netz.de
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