Neue STIKO-Empfehlung: Mädchen ab neun Jahren gegen Gebämutterhalskrebs impfen
Am 25. August hat die Ständige Impfkommission ihre Empfehlungen aktualisiert. Eine wesentliche Neuerung ist, dass Mädchen nicht wie bisher ab zwölf Jahren, sondern bereits ab neun Jahren gegen Gebärmutterhalskrebs geimpft werden sollten.Bereits mit den ersten sexuellen Kontakten infizieren sich viele Mädchen mit den Erregern, die Gebärmutterhalskrebs überwiegend auslösen: Humane Papillomaviren (HPV) 16 und 18. Die Impfung sollte deshalb vor dem ersten sexuellen Kontakt stattfinden. Studien zufolge verpasst ein Großteil der Mädchen in Deutschland bisher den idealen Impfzeitpunkt vor dem ersten Geschlechtsverkehr. Eine frühere Impfung ermöglicht außerdem ein vereinfachtes Impfschema mit nur zwei anstatt drei Impf-Dosen. Je nach Impfstoff ist das bis zum Alter von 13 oder 14 Jahren möglich. Ob auch die Kosten der vorgezogenen HPV-Impfung übernommen werden, kann bei der eigenen Krankenkasse erfragt werden.
Was ist eigentlich die "STIKO" und was tut sie?
Gegen welche Krankheiten seine Bürger geimpft sein sollten, entscheidet rein rechtlich jedes Bundesland für sich allein. Anfang der 70er Jahren wünschten sich die zuständigen Länderbehörden jedoch mehr Unterstützung durch Experten. Deshalb wurde die ehrenamtliche "Ständige Impfkommission (STIKO)" gegründet, die inzwischen jährlich Empfehlungen ausspricht. Mit den Jahrzehnten ist die Bedeutung der Kommission enorm gewachsen. Ihre Empfehlungen gelten vor Gericht als "der Stand der ärztlichen Kunst" und sie dienen unter anderem als Richtschnur dafür, welche Impfungen Krankenkassen bezahlen müssen und welche nicht.
Arbeit im "lauten" Kämmerlein
Auch die Arbeitsweise der STIKO hat sich seit ihrer Gründung wesentlich verändert: Nicht nur Impfexperten aus der Wissenschaft sitzen am Tisch, auch Vertreter wichtiger Institutionen des Gesundheitssystems, z.B. der Krankenkassen, des Bundesgesundheitsministeriums, der niedergelassenen Ärzte und viele mehr. Wobei einige nur beobachten oder beraten, nicht jedoch mit entscheiden.
Außerdem ist genau festgelegt, was alles über einen bestimmte Impfung und die zu verhütende Krankheit bekannt sein muss, damit sie bevölkerungsweit empfohlen werden kann. Alles ist öffentlich: Wer an den STIKO-Sitzungen teilnimmt, nach welche Kriterien die STIKO entscheidet, wie eine neue Empfehlung begründet wird und seit kurzem auch die Protokolle, was in den Sitzungen besprochen wurde.
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt/Ihre Ärztin oder direkt an das Gesundes-Kind-Ärzteteam: www.gesundes-kind.de/faq/expertenrat.jsp.
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Lassen Sie sich von unserem Vergissmeinnicht-Service an alle wichtigen U-Untersuchungen und Impftermine erinnern auch als iPhone App (www.gesundes-kind.de/recall/anmeldung/default.jsp).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gesundes-Kind-Team
Quellen:
www.stiko.de
Kriterien der STIKO: http://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Aufgaben_Methoden/methoden_node.html
Impfquoten: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Impfstatus/impfstatus_node.html
Protokolle der STIKO-Sitzungen: http://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Protokolle/protokolle_node.html
Veröffentlichung: 29.08.2014 / Redaktion Gesundes-Kind.de