Trotz Corona-Pandemie: An Impfung gegen Masern denken

Warnung vor Masern

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Die Impfung gegen Masern konnte nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in den vergangenen 20 Jahren weltweit rund 31,7 Millionen Menschenleben retten. Während der Corona-Pandemie haben jedoch im Jahr 2020 mindestens 93 Millionen Menschen die Impfung gegen Masern verpasst.

22 Millionen Kinder haben 2020 die Masernimpfung versäumt

Mehr als 22 Millionen Kleinkinder haben keine Erstimpfung gegen Masern erhalten, das sind drei Millionen mehr als im Jahr zuvor. Die Häufigkeit der Masern ging 2020 zwar zurück – wahrscheinlich bedingt durch die Kontaktbeschränkungen und die weiteren Infektionsschutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Dies sei nach Einschätzung der WHO allerdings nur die Ruhe vor dem Sturm und sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass durch die Immunitätslücken infolge der verpassten Impfungen das künftige Risiko für Masernausbrüche weltweit erheblich steigt.

Auch Kinder in Deutschland werden nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) oftmals zu spät oder zu wenig geimpft und somit unnötigen Infektionsrisiken ausgesetzt. Mit Inkrafttreten des Masernschutzgesetztes ging zwar ein Anstieg der Masernimpfquoten im jungen Kindesalter einher. Die Impfraten erreichen jedoch nach wie vor nicht die gesteckten Ziele. In der Bevölkerung ist eine Immunität von 95 Prozent erforderlich, um die Masern zu eliminieren.

Impfen schützt vor gesundheitlicher Gefährdung

Die Masern sind hochansteckend und können zu einer monatelangen Schwächung des Immunsystems oder einer gefährlichen Entzündung des Gehirns führen. Zum Schutz empfiehlt die Ständige Impfkommission STIKO für alle Kinder zwei Impfungen, die im Alter von 11 bis 14 sowie von 15 bis 23 Monaten erfolgen sollten. Auch nach 1970 geborene Erwachsene sollten gegen Masern geimpft sein (weitere Informationen finden Sie unter „Masern-Impfung“).

Den Schutz gegen Masern zu fördern, ist Ziel des Masernschutzgesetzes. Das Gesetz sieht vor, dass Kinder bei Eintritt in Kita, Kindertagespflege oder Schule über den empfohlenen Impfschutz verfügen. Im Alter von einem Jahr ist eine Impfung, im Alter ab zwei Jahren sind zwei dokumentierte Impfungen nachzuweisen. Alternativ kann auch ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität, die durch eine Titerbestimmung festgestellt wurde, vorgelegt werden. Kinder, die bereits vor März 2020 in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut wurden, können den Nachweis für den Masernschutz bis zum 31. Dezember 2021 erbringen. Diese Übergangsregelung läuft somit in Kürze aus.

Weitere Informationen zu den Regelungen nach dem Masernschutzgesetz für Kinder sowie für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen finden Sie unter www.masernschutz.de.

Lassen Sie sich von unserem Erinnerungsservice an die U-Untersuchungen und Standardimpfungen für Ihr Kind erinnern. Ihr Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin wird Sie zu allen Impfungen individuell beraten. Bei allgemeinen Fragen rund um das Thema Impfen können Sie sich auch an das Expertenteam von www.gesundes-kind.de wenden.

 

Quellen

World Health Organization (WHO): Global progress against measles threatened amidst COVID-19 pandemic (Stand: 10.11.2021)

Dixon MG et al.: Progress Toward Regional Measles Elimination – Worldwide, 2000–2020. Weekly, November 12, 2021; 70 (45): 1563–1569

Measles & Rubella Initiative: Measles & Rubella Strategic Framework 2021-2030 (zuletzt abgerufen am 17.12.2021)

Robert Koch-Institut (RKI): Impfquoten von Kinderschutzimpfungen in Deutschland – aktuelle Ergebnisse aus der RKI-Impfsurveillance. Epidemiologisches Bulletin 49/2021 (Stand: 09.12.2021)

 

Veröffentlichung: 17.12.2021 / Redaktion Gesundes-Kind.de
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