U7: Im 21. bis 24. Lebensmonat
Wenn der zweite Geburtstag Ihres Kindes näher rückt, liegt die letzte Vorsorgeuntersuchung schon fast ein Jahr zurück. Umso wichtiger ist nun die Früherkennungsuntersuchung U7, bei der Ihr Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin erneut überprüft, ob sich Ihr Kind altersgerecht entwickelt.

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Die Früherkennungsuntersuchung U7 wird im 21. bis 24. Lebensmonat (frühestens im 20. und spätestens im 27. Lebensmonat) durchgeführt.
- Ihr Kind wird gründlich körperlich untersucht. Dabei wird unter anderem das Sehvermögen getestet. Außerdem wird die grob- und feinmotorische Entwicklung beurteilt.
- Ein weiterer Schwerpunkt der U7 ist die Beurteilung der kognitiven und der sprachlichen Entwicklung. Der Wortschatz wächst jetzt schnell. Es wird beispielsweise geprüft, ob einfache Aufforderungen verstanden werden, das Kind auf benannte Körperteile und im Bilderbuch auf bekannte Gegenstände zeigen kann und ausdrücken kann, wenn es etwas nicht möchte.
- Auch das Verhalten beim Spielen wird besprochen, beispielsweise ob sich das Kind für etwa 15 Minuten allein beschäftigen kann und Interesse an anderen Kindern zeigt.
Der Kinderarzt oder die Kinderärztin wird Sie bei der U7 zu Themen wie Ernährung, Bewegung, Förderung der Sprachentwicklung und Zahngesundheit beraten. Zudem haben Sie Gelegenheit, ärztlichen Rat einzuholen, wenn Sie etwas in der Entwicklung oder dem Verhalten Ihres Kindes beunruhigt.
Darüber hinaus wird der Impfstatus Ihres Kindes überprüft und noch austehende Schutzimpfungen können durchgeführt werden. Bitte bringen Sie zusätzlich zum Kinderuntersuchungsheft, dem "Gelben Heft", daher auch den Impfpass Ihres Kindes zum Vorsorgetermin mit.
Lassen Sie sich von unserem Erinnerungsservice an die U-Untersuchungen und Impfungen für Ihr Kind erinnern!