Impfungen bei Kinderwunsch und in der Schwangerschaft
Wenn Nachwuchs geplant ist, gibt es vieles zu bedenken. Einen großen Stellenwert hat die Gesundheitsvorsorge, die zugleich Ihnen und Ihrem Kind zugutekommt. Dazu gehört auch, Ihren Impfschutz rechtzeitig überprüfen zu lassen.

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Bei Kinderwunsch Impfschutz prüfen
Nicht nur für Kinder, sondern auch für alle Jugendlichen und Erwachsenen wird eine Reihe Standard-Impfungen empfohlen (siehe Impfkalender). Schauen Sie in Ihrem Impfpass nach, ob Ihr Impfschutz aktuell ist oder lassen Sie sich bei Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin beraten.
Zum Standard-Impfprogramm zählen auch die Impfungen gegen Hepatitis B und Humane Papillomviren (HPV), die unter anderem sexuell übertragen werden. Achten Sie auf einen frühzeitigen Impfschutz bei Ihrem Kind.
Für Frauen im gebärfähigen Alter ist ein Immunschutz gegen Röteln und Windpocken (Varizellen) besonders wichtig, die ebenfalls zum Standard-Impfprogramm bereits im Kindesalter gehören. Röteln oder Windpocken in der Schwangerschaft können zu schwersten Schädigungen des Ungeborenen führen (kongenitales Röteln- oder Varizellen-Syndrom). Wenn die Mutter um die Geburt an Windpocken erkrankt, kann eine Ansteckung für das Neugeborene lebensbedrohlich werden. Versäumte Impfungen sollten daher nachgeholt werden.
- Die Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt eine zweifache Impfung gegen Röteln für ungeimpfte Frauen im gebärfähigen Alter oder bei unklarem Impfstatus. Frauen, die bisher einmalig gegen Röteln geimpft worden sind, sollten eine weitere Impfung erhalten.
- Bei Frauen im gebärfähigen Alter, bei denen unklar ist, ob sie die Windpocken durchgemacht haben oder ausreichend geimpft sind, sollte eine entsprechende Antikörperbestimmung erfolgen. Bei negativem Ergebnis wird zweimalig geimpft.
Die Impfung gegen Röteln erfolgt mit MMR-Impfstoff, der gleichzeitig vor Mumps und Masern schützt. Gegen Windpocken stehen Einzelimpfstoffe zur Verfügung. MMRV-Impfstoff enthält beide Komponenten.
Auch der Impfschutz gegen Masern sollte komplett sein, der für alle nach 1970 Geborenen empfohlen wird. An Masern erkrankte Schwangere haben ein erhöhtes Risiko, eine Lungenentzündung zu entwickeln. Auch vorzeitige Wehen, Früh- und Fehlgeburten wurden vermehrt beobachtet. Zudem kann eine Infektion der Mutter um den Geburtstermin zu einer schweren Masern-Erkrankung des Neugeborenen führen.
Bei den Impfstoffen gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen handelt es sich um Lebendimpfstoffe, die in der Schwangerschaft nicht verabreicht werden dürfen. Umso wichtiger ist es, Impflücken rechtzeitig zu schließen. Vorsorglich wird Frauen empfohlen, nach Lebendimpfungen für einen Zeitraum von mindestens einem Monat eine Schwangerschaft zu verhüten. Bei Unterschreitung dieses Zeitraums wurden bislang jedoch keine Schädigungen des ungeborenen Kindes bekannt.
In der Schwangerschaft impfen?
Totimpfstoffe gelten als sicher für die Schwangere und das Ungeborene. Impfungen mit Totimpfstoffen, wie zum Beispiel gegen Grippe (Influenza), Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), Hepatitis A und Hepatitis B, dürfen grundsätzlich auch in der Schwangerschaft verabreicht werden. Im ersten Schwangerschaftsdrittel sollten jedoch nur unbedingt notwendige Impfungen durchgeführt werden. Dadurch soll vermieden werden, dass eine Fehlgeburt, wie sie in der Frühschwangerschaft nicht selten auftritt, fälschlicherweise mit der Impfung in Zusammenhang gebracht wird und für Betroffene zu einer besonderen psychischen Belastung wird.
Impfungen gegen Grippe sowie gegen Keuchhusten werden von der STIKO für schwangere Frauen ausdrücklich als Indikations-Impfung empfohlen. Das vorrangige Ziel der Grippe-Impfung ist die Vorbeugung schwerer Krankheitsverläufe in der Schwangerschaft. Die Keuchhusten-Impfung soll Erkrankungen bei Neugeborenen und jungen Säuglingen verhindern.
- Die Impfung gegen Grippe erfolgt in der Regel ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung bereits ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel.
- Die Impfung gegen Keuchhusten wird zu Beginn des dritten Schwangerschaftsdrittels ab der 28. Woche empfohlen. Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt sollte die Impfung bereits im zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Die STIKO empfiehlt, in jeder Schwangerschaft gegen Keuchhusten zu impfen und unabhängig davon, wann die letzte Keuchhusten-Impfung verabreicht wurde. Die Impfung erfolgt mit Tetanus-Diphtherie-Pertussis-Kombinationsimpfstoff.
Ist die in der Schwangerschaft empfohlene Impfung gegen Keuchhusten nicht erfolgt, sollte die Mutter am besten innerhalb der ersten Tage nach der Geburt geimpft werden. Auch bei engen Kontaktpersonen des erwarteten Nachwuchses wie dem Vater, den Geschwistern und Großeltern sollte überprüft werden, ob sie in den letzten zehn Jahren gegen Keuchhusten geimpft wurden und der Schutz gegebenenfalls aufgefrischt werden, am besten spätestens vier Wochen vor der Geburt.
Lebendimpfstoffe zum Beispiel gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken, die abgeschwächte, lebende Krankheitserreger enthalten, dürfen in der Schwangerschaft nicht gegeben werden. In Fällen, in denen Frauen direkt nach der Impfung schwanger wurden oder in denen in der Frühschwangerschaft geimpft wurde, als diese noch nicht bekannt war, wurden jedoch bislang keine schädigenden Einflüsse auf das Kind beobachtet. Wenn Sie versehentlich während der Schwangerschaft eine Lebendimpfung erhalten haben, ist dies kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.
Lassen Sie sich zu allen anstehenden Impfungen von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt individuell beraten.