Indikationsimpfungen - sinnvolle zusätzliche Impfungen
Die Standardimpfungen geben Ihnen und Ihrem Kind Sicherheit, solange das Leben "seinen gewohnten Gang" nimmt. Leider oder zum Glück (je nach Ereignis) ist das jedoch nicht immer der Fall. Je nach den Umständen – der "Indikation" – können für Kinder und Erwachsene weitere Impfungen in Frage kommen.

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Stellen Sie sich vor, Ihre Schwiegereltern besuchen Sie und Ihr Neugeborenes für einige Tage. Oma lässt sich natürlich nicht nehmen, ihren Enkel auch zu wickeln und zu füttern. Sie leidet zwar nachts seit einiger Zeit an Husten, das erklärt Sie sich aber mit einer Hausstauballergie, deren Symptome ab und zu stärker werden. Wenige Tage nach dem Besuch ruft Ihre Schwiegermutter an, dass sie an Keuchhusten leide. Sowohl Sie als auch Ihr Baby erhalten deshalb vorsorglich Antibiotika, denn für Ihr Kind kann eine Ansteckung lebensgefährlich sein. Im frühen Säuglingsalter äußert sich Keuchhusten oft als plötzlicher Atemstillstand ("Apnoe") ohne Hustenattacken. Bei einem Teil der Fälle von plötzlichem Kindstod konnte Keuchhusten als Ursache nachgewiesen werden.
Zum Schutz des Neugeborenen wird Frauen mit Kinderwunsch, ihren Partnern und engen Kontaktpersonen des Babys die Keuchhusten-Impfung empfohlen. Solche Impfungen zum Schutz anderer gibt es auch zum Beispiel im Umfeld von Organtransplantierten oder für Beschäftigte im Gesundheitswesen.
Wenn Ihr Kind an einer schweren bzw. chronischen Krankheit leidet, ist es um so wichtiger, ihm weitere Krankheiten zu ersparen. Fragen Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin, welche Impfungen Ihr Kind zu seinem eigenen Schutz erhalten sollte, wenn es unter folgenden Krankheiten leidet:
- Diabetes
- Neurodermitis
- Störungen des Immunsystems
- gestörter Nierenfunktion (Dialyse)
- Hämophilie (Bluterkrankheit), die behandelt werden muss
- Krankheiten des Nervensystems
- chronische Leberkrankheiten
- Krankheiten der Atmungsorgane
- Herz-Kreislauf-Krankheiten
- Gedeihstörungen (insbes. bei Säuglingen)
- Leukämie oder anderen Tumorkrankheiten
Auch in folgenden Situationen werden in Deutschland zusätzliche Impfungen empfohlen:
- Nach Verlust der Milz oder wenn die Milz nicht arbeitet
- vor einer großen Operation
- für Frühgeborene
- wenn ein Familienmitglied akut oder chronisch an Hepatitis B erkrankt ist
- für homosexuell aktive junge Männer
- vor Organtransplantationen
- für Drogenabhängige, die sich die Droge spritzen
- für Prostituierte
Darüber hinaus kann sich jeder Mensch in Deutschland impfen lassen, wenn er ein bestimmtes Krankheitsrisiko für sich (oder seine Kinder) ausschließen möchte. Dies betrifft z.B. die Impfung gegen die Leberinfektion Hepatitis A. Diese Impfungen muss jedoch der Einzelne in der Regel selbst bezahlen, wenn sie nicht "öffentlich empfohlen" sind oder zum Arbeitsschutz gehören. Jedoch haben viele Krankenkassen die Erstattung solcher nicht "öffentlich empfohlenen" Impfungen in ihrem Leistungskatalog.