Antibiotika bei Scharlach: Was ist zu beachten?

13. Juli 2018

Sehr geehrte Damen und Herren

Da es an unserer Schule immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen bezüglich dem richtigen Verhalten bei Krankheiten und der Einnahme von Medikamenten kommt, möchte ich fragen ob Sie uns zu folgenden Punkten ihren ärztlichen Rat geben können.
1.) kann ich bei einem ärztlichem Befund von Scharlach, Streptokokken, ect. der Verschreibung und Einnahme von Antibiotika mein Kind am nächsten Tag bedenkenlos zur Schule schicken? Dies beinhaltet auch Sport-und Schwimmunterricht
2.) kann ich beim Verdacht auf eine Erkrankung seitens der Eltern ein noch Zuhause befindliches Antibiotikum vom Geschwisterkind selbst verabreichen?

Vielen Dank für Ihre kurze Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüssen
Michael K.

Sehr geehrter Herr K.,

dem Infektionsschutzgesetz zufolge dürfen Personen, die an Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen erkrankt sind bzw. bei denen der Verdacht besteht, Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten oder Schule nicht besuchen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Dies gilt auch für dort Beschäftigte, wenn sie Kontakt zu Betreuten haben (§ 34 IfSG, gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html).

Werden Scharlach oder andere Streptokokken-Infektionen des Rachens mit Antibiotika behandelt, besteht 24 Stunden nach der ersten Einnahme keine Ansteckungsgefahr mehr. Gemeinschaftseinrichtungen können daher in der Regel 24 Stunden nach Beginn der Antibiotikatherapie wieder besucht werden. Bestehen jedoch noch Krankheitszeichen, ist deren Abklingen abzuwarten. Weitere Informationen zu Scharlach finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (infektionsschutz.de/…/) sowie in den Merkblättern für Ärzte des Robert Koch-Instituts (rki.de/…/Ratgeber_Streptococcus_pyogenes.html)

Schulkinder können zwar wieder die Schule besuchen, wenn sie nicht mehr ansteckend sind. Sie sollten in der Regel aber keinen Sport treiben, bis die Antibiotikatherapie abgeschlossen ist. Dies sollte im individuellen Fall mit dem Kinderarzt/der Kinderärztin abgestimmt werden.

Eltern sollten bei Verdacht auf eine Erkrankung keinesfalls eine Selbstbehandlung mit einem vorrätigen Antibiotikum vornehmen, sondern das Kind einem Kinderarzt/einer Kinderärztin vorstellen. Wenn es aufgrund der ärztlichen Diagnose erforderlich ist, wird ein für die Infektionskrankheit geeignetes und altersentsprechendes Antibiotikum verordnet.

Wird ein Antibiotikum von jemandem eingenommen, für den es nicht vorgesehen ist, kann es wirkungslos bleiben und sogar schaden. Verschiedene Antibiotika sind jeweils nur gegen bestimmte bakterielle Infektionskrankheiten wirksam. Viren lassen sich damit nicht bekämpfen. Beispielsweise wird bei einer Halsentzündung, deren Ursache eine Virusinfektion ist, ein Antibiotikum, das gegen Scharlach verschrieben wurde, nicht wirksam sein. Unnötige Anwendungen von Antibiotika begünstigen jedoch die Entwicklung von Antibiotika-Resistenzen. Zudem sind manche Antibiotika nur für bestimmte Altersgruppen geeignet, können bei anderen aber schaden. Weitere Informationen zur richtigen Anwendung von Antibiotika finden Sie unter infektionsschutz.de/…/.

Für eine individuelle Bratung bei Fragen zu Erkrankungen im Kindesalter wenden Sie sich am besten an Ihren Kinderarzt/Ihre Kinderärztin.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Gesundes-Kind-Team

*Die in den Antworten gegebenen Informationen entsprechen dem wissenschaftlichen Stand zum Zeitpunkt der Erstellung.
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Unser Expertenrat vom Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin an der Universitätsmedizin Mainz beantwortet Ihre Fragen zum Thema Impfschutz für Kinder.