Impfung gegen Rotaviren
10. Dezember 2021
Welche Folgen können bei einer 3.Gabe von Rotarix bei 24 Wochen alten Baby auftreten
Das Impfschema für den von Ihnen genannten Schluckimpfstoff gegen Rotaviren umfasst zwei Dosen, die im Abstand von mindestens vier Wochen gegeben werden. Die Impfserie sollte vorzugsweise vor dem Alter von 16 Wochen verabreicht werden, muss aber auf jeden Fall bis zum Alter von 24 Wochen abgeschlossen sein. Bei einem anderen Impfstoff gegen Rotaviren beinhaltet die Impfserie drei Dosen und sollte möglichst bis zum Alter von 20 bis 22 Wochen bzw. muss bis zum Alter von 32 Wochen abgeschlossen sein.
Nach Angaben in der Fachinformation wurden mit dem von Ihnen genannten Impfstoff einige Fälle von Überdosierung berichtet. Im Allgemeinen war das in diesen Fällen berichtete Profil an unerwünschten Ereignissen vergleichbar mit dem, das nach Verabreichung der empfohlenen Dosis des Impfstoffs beobachtet wurde (ema.europa.eu/…/rotarix).
Die häufigsten Nebenwirkungen des von Ihnen genannten Impfstoffs (beobachtet bei 1 bis 10 von 100 Patienten) sind Durchfall und Reizbarkeit. Weitere mögliche Nebenwirkungen sind der Packungsbeilage zu entnehmen.
Innerhalb der ersten Woche nach der Gabe der ersten Dosis eines der Rotavirus-Impfstoffe ist das Risiko für das Auftreten einer Darminvagination geringfügig erhöht (ein bis zwei zusätzliche Fälle pro 100.000 geimpfte Kinder). Da dieses Risiko bei Säuglingen mit steigendem Alter zunimmt, sollten die oben angegebenen Alterseinschränkungen strikt eingehalten werden (rki.de/…/FAQ-Liste_Rotavirus_Impfen.html). Bei einer Darminvagination handelt es sich um die Einstülpung eines Darmabschnitts, die mit starken Bauchschmerzen, anhaltendem Erbrechen, blutigen Stühlen, geblähtem Bauch und/oder hohem Fieber einhergeht und sofort ärztlich behandelt werden muss.
Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach der Impfung sollte eine Abklärung und ggf. Behandlung durch den Kinderarzt / die Kinderärztin erfolgen, der / die bei Verdacht auf eine Impfkomplikation eine Meldung an das Gesundheitsamt bzw. das Paul-Ehrlich-Institut vornehmen muss.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur allgemeine Hinweise geben können. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihre Kinderarztpraxis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gesundes-Kind-Team

Unser Expertenrat vom Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin an der Universitätsmedizin Mainz beantwortet Ihre Fragen zum Thema Impfschutz für Kinder.