Kostenerstattung MMR-Impfung

4. April 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein neuer Arbeitgeber (Krankenhaus) verlangt vor Dienstantritt, einen Nachweis über meine Immunität bei Mumps, Masern, Röteln, Windpocken. Erhalte ich diese Kosten von der Barmer erstattet? Der neue Arbeitgeber zahlt diese Impfungen nicht.
Vielen Dank

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind und die als Kind nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft wurden (oder deren Impfungen nicht dokumentiert sind), eine einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff, der gegen Masern, Mumps und Röteln schützt.
Die STIKO empfiehlt außerdem allen Frauen im gebärfähigen Alter bzw. mit Kinderwunsch, die keinen nachgewiesenen Schutz vor Windpocken (Varizellen) haben, einen Impfschutz gegen Windpocken.
Die Kosten für diese von der STIKO empfohlenen Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus der Ferne keine individuelle Beratung geben können, bester Ansprechpartner für Ihre Frage ist Ihr Hausarzt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gesundes-Kind-Team

*Die in den Antworten gegebenen Informationen entsprechen dem wissenschaftlichen Stand zum Zeitpunkt der Erstellung.
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Unser Expertenrat vom Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin an der Universitätsmedizin Mainz beantwortet Ihre Fragen zum Thema Impfschutz für Kinder.