Mit abgelaufenem Impfstoff gegen Meningokokken B geimpft
2. Februar 2018
Unser Sohn, 12 Monate alt, sollte gegen Meningokokken B geimpft werden und erhielt jetzt von unserer Kinderärztin irrtümlich eine im November 2017 abgelaufene Dosis Bexsero. Wir machen uns Sorgen darüber, ob der abgelaufene Impfstoff unserem Kind schadet. Unsere Kinderärztin beruhigte uns, nachdem sie mit dem Hersteller gesprochen hatte.
Wie sehen Sie die Situation? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Sehr geehrte Eltern,
nach dem Arzneimittelgesetz dürfen Arzneimittel, deren Verfallsdatum abgelaufen ist, nicht in Verkehr gebracht werden (§8 AMG). In der Arztpraxis sollte durch eine geeignete Praxisorganisation sichergestellt sein, dass keine Impfstoffe mit abgelaufenem Verfallsdatum verabreicht werden.
Die Haltbarkeitsdauer eines Impfstoffs oder eines anderen Arzneimittels wird mittels entsprechender Stabilitätsprüfungen (End of Shelf Life Studies) durch den Hersteller ermittelt und abgesichert. Der Hersteller haftet nur innerhalb der angegebenen Verwendbarkeitsdauer für Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit des Arzneimittels.
Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit des von Ihnen genannten Impfstoffs bei Verabreichung nach Ablauf des Verfallsdatums liegen uns nicht vor. Bester Ansprechpartner hierfür ist der Hersteller, an den sich Ihre Kinderärztin bereits gewandt hat.
Lassen Sie sich von Ihrer Kinderärztin detailliert erläutern, welche Informationen sie vom Hersteller erhalten hat und besprechen Sie, ob eine Wiederholung der Impfung gegen Meningokokken B bei Ihrem Sohn anzuraten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gesundes-Kind-Team

Unser Expertenrat vom Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin an der Universitätsmedizin Mainz beantwortet Ihre Fragen zum Thema Impfschutz für Kinder.