Windpocken - was tun?

26. Mai 2019

Mein Sohn hat seit heute Windpocken . Kann ich trotzdem noch dagegen impfen lassen?

Sind die Windpocken (Varizellen) bereits ausgebrochen, wird keine Impfung mehr dagegen durchgeführt. Nach durchgemachter Windpocken-Erkrankung besteht nach derzeitiger Lehrmeinung eine lebenslange Immunität. Allerdings kann ein Hautausschlag, der scheinbar den Windpocken ähnelt, auch durch andere Erkrankungen hervorgerufen werden. Daher sollte durch einen Arzt / eine Ärztin bestätigt werden, dass es sich sicher um die Windpocken handelt. Weitere Infos zu Windpocken können Sie auf unseren Internetseiten nachlesen unter gesundes-kind.de/…/.

Um die Ausbreitung der hoch ansteckenden Windpocken zu vermeiden, können Kontaktpersonen, die ungeimpft sind und die Windpocken nicht selbst durchgemacht haben, gegen Windpocken geimpft werden (postexpositionelle Impfung). Die Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt dies für Kontaktpersonen, die durch eine Windpocken-Erkrankung besonders gefährdete Risikogruppen wie Schwangere oder Immungeschwächte anstecken könnten. Damit eine postexpositionelle Impfung den Ausbruch der Windpocken noch verhindern kann, sollte sie innerhalb von fünf Tagen nach dem Kontakt erfolgen. Für bestimmte Risikogruppen kann auch die Gabe von Immunglobulin sinnvoll sein. Weitere Infos hierzu finden Sie auf den Seiten des Robert Koch-Instituts unter rki.de/…/FAQ-Liste_Varizellen_Impfen.html.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine individuelle Beratung leisten können und wenden Sie sich an Ihre Kinderarztpraxis. Ihr Kinderarzt/Ihre Kinderärztin wird Ihnen bei Bedarf auch geeignete Behandlungsmaßnahmen für Ihren Sohn empfehlen.

Beachten Sie bitte außerdem, dass bei Windpocken die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gelten: Eine Erkrankung an Windpocken bzw. der Verdacht muss an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Bei einer Windpocken-Erkrankung bzw. dem Verdacht dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besucht werden. Dies gilt auch für Personen, in deren Wohngemeinschaft ein Krankheits- oder Verdachtsfall aufgetreten ist, wenn sie über keinen ausreichenden Schutz vor Windpocken verfügen. Betroffene müssen die Gemeinschaftseinrichtung informieren. Besprechen Sie auch dies am besten mit Ihrem Kinderarzt/Ihrer Kinderärztin.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gesundes-Kind-Team

*Die in den Antworten gegebenen Informationen entsprechen dem wissenschaftlichen Stand zum Zeitpunkt der Erstellung.
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Unser Expertenrat vom Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin an der Universitätsmedizin Mainz beantwortet Ihre Fragen zum Thema Impfschutz für Kinder.