U5: Im 6. bis 7. Lebensmonat
Im Alter von etwa einem halben Jahr ist Ihr Kind schon viel beweglicher geworden und hat gelernt, seinen Körper wesentlich besser zu beherrschen. Außerdem unterscheidet es in seinem Verhalten bereits zwischen ihm bekannten und fremden Personen. Bei der Früherkennungsuntersuchung U5 werden wichtige Entwicklungsschritte Ihres Kindes überprüft.

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Die Früherkennungsuntersuchung U5 wird im 6. bis 7. Lebensmonat (frühestens im 5. und spätestens im 8. Lebensmonat) durchgeführt. Wichtiges Ziel ist es, Entwicklungsverzögerungen frühzeitig zu erkennen, um entsprechende Behandlungs- oder Fördermaßnahmen in die Wege leiten zu können.
- Neben der allgemeinen körperlichen Untersuchung steht die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund. Beispielsweise wird darauf geachtet, ob sich Ihr Kind mit gestreckten Armen auf die Handflächen stützen kann und Gegenstände greift, zwischen den Händen wechselt und in den Mund steckt. Außerdem werden Sehtests durchgeführt.
- Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beurteilung der sozialen Interaktionen des Kindes.
- Die Gabe von Vitamin D und Fluorid wird weiterhin empfohlen.
Ihr Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin berät Sie, wie Sie zur gesunden Entwicklung Ihres Kindes beitragen können. Wichtige Themen der U5 sind beispielsweise Unfallverhütung, Sprachentwicklung sowie Mundhygiene und Zahngesundheit. Fragen und Sorgen der Eltern können besprochen werden.
Darüber hinaus wird überprüft, ob Ihr Kind die laut Impfkalender empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat und ob eventuell weitere Impfungen sinnvoll sein können. Bitte bringen Sie zusätzlich zum Kinderuntersuchungsheft, dem „Gelben Heft“, daher auch den Impfpass Ihres Kindes zum Vorsorgetermin mit.
Lassen Sie sich von unserem Erinnerungsservice an die U-Untersuchungen und Impftermine erinnern!